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Unsere Dienstleistungen

Als Beratungsfirma bieten wir massgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Güterrechtliche Planung, Erbschaftsberatung und Willensvollstreckung. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu klären und Ihnen in allen Belangen kompetent zur Seite zu stehen.

Güterrechtliche Planung

Beim Tod einer verheirateten Person muss zunächst festgestellt werden, welche Vermögenswerte dem überlebenden Ehegatten gehören und welche  in den Nachlass des Verstorbenen fallen. Die Zuweisung der einzelnen Vermögenswerte in die verschiedenen Gütermassen erfolgt im Rahmen der sogenannten. Nicht sämtliche Vermögenswerte der Ehegatten fallen in den Nachlass, sondern nur diejenige, welche dem Erblasser güterrechtlich zugewiesen werden, stellen das Nachlassvermögen dar. Beim Tod einer verheirateten Person gilt deshalb immer: das eheliche Vermögen wird immer zweimal geteilt, nämlich zuerst die güterrechtliche, danach folgt die erbrechtliche Teilung.

Mittels Ehevertrag können die Ehegatten die gesetzlichen Bestimmungen an ihre persönlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten anpassen. Beginnen Sie frühzeitig sich über Ihre Nachlassplanung Gedanken zu machen, denn nichts zu unternehmen, kann zu unerwünschten Resultaten mit weitreichenden Konsequenzen führen.

Erbschaftsberatung

Vielen Menschen ist es wichtig zu wissen, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschieht. Vielmals reichen die gesetzlichen Bestimmungen nicht aus um spezifische Wünsche abzudecken. Vielleicht wollen Sie Ihren Ehegatten bestmöglich absichern oder eine andere Person vom Erbe ausschliessen. Durch eine individuelle Nachlassplanung können Ihre Wünsche umgesetzt und Streitigkeiten unter Ihren Erben vermieden werden.

Willensvollstreckung

In einem Testament kann eine natürliche oder juristische Person als Willensvollstrecker eingesetzt werden. Der Willensvollstrecker ist vom Erblasser beauftragt und verpflichtet, die Erbschaft zu verwalten, die Vermächtnisse auszurichten und die Teilung nach den Anordnungen des Erblassers vorzunehmen. Er ist Ansprechperson für die Erben und hat als neutrale Person die Nachlassabwicklung im Sinne des Erblassers durchzuführen.

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Individuelle Beratung. Massgeschneiderte Lösungen.
Ob güterrechtliche Planung, Erbschaftsberatung oder Willensvollstreckung – wir begleiten Sie mit Fachwissen, Diskretion und Weitblick. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft sichern.

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